Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt ab morgen verpflichtend
Wegen der anhaltend hohen Zahl der Neuinfektionen muss ab 10. Dezember 2020 in der Schweriner Innenstadt eine Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend getragen werden. Die Landeshauptstadt hat am Mittwochabend eine entsprechende Allgemeinverfügung unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Maskenpflicht gilt bis zum 4. Januar 2021 in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und […]